Baltic-Moto-ChrisTrockeneisreinigung, Sandstrahlen, Garage & Motorradtrainer

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Baltic-Moto-Chris

Wendenstraße 9

18184 Broderstorf

Kontaktmöglichkeiten

E-Mail-Adresse: [email protected]

Telefon: 0173 1705441

Vertretungsberechtigte Personen

Vertretungsberechtigt: Christian Harfmann (Inhaber)

Angaben zum Unternehmen

Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID): DE812656558

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Jan.2025

 

Allen zwischen „Baltic Moto Chris“ Christian Harfmann (im Folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträge liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) zugrunde:

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§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

1.1. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugwäsche, Fahrzeugpflege, Innenreinigung etc.

 

1.2. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

 

1.3. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.

 

1.4. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln bzw. Absätze der AGB davon unberührt und somit weiterhin gültig.

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§2 Terminvereinbarungen

 

2.1. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und als solche behandelt und anerkannt. Mit Terminvereinbarung akzeptiert der Auftraggeber unsere AGB.

 

2.2. Im Fahrzeug sollten bei Übergabe keine Wertsachen oder andere lose Gegenstände enthalten sein, diese sind vom Auftraggeber zu entfernen. Sollte der Auftraggeber dem nicht nachkommen, können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter bei fehlenden Wertsachen oder Gegenständen geltend gemacht werden.

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§3 Reklamationen

 

3.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges geprüft. Der Anbieter kann auf Bitten des Auftraggebers freiwillig und ohne Rechtsanspruch nachbessern, sofern die Reklamation überhaupt berechtigt ist und der Anbieter auf Kulanz dazu bereit ist.

 

3.2. Reklamationen sind vom Auftraggeber vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters festzuhalten. Eine nachträgliche Reklamation nach Fahrzeugübergabe ist nicht möglich. Das Fahrzeug gilt als übergeben, wenn dem Auftraggeber die Fahrzeugschlüssel ausgehändigt worden sind oder die vereinbarte Leistung bezahlt wurde.

 

3.3. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich bei Fahrzeugübergabe schriftlich sowie fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Reklamation nicht möglich.

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§4 Haftungsausschluss und Garantie

 

4.1. Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nicht geltend gemacht werden, auch wenn dem Anbieter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.

 

4.2. Haftung bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden, sind ebenfalls ausgeschlossen und somit keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter möglich. Die Haftung für Lackschäden an instand-/nicht instandgesetzten Fahrzeugen ist ebenfalls ausgeschlossen.

 

4.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbunterschieden, Beschädigungen etc. führen. Sollte die Durchführung einer Innenreinigung erwünscht sein, übernimmt der Anbieter keine Haftung für mögliche Schäden, die durch die Innenreinigung entstanden sein könnten.

 

4.4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung oder Reinigung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z. B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.

 

4.5. Motor- und Motorenraumwäschen werden vom Anbieter nicht ausgeführt.

 

4.6. Sind besondere Elektrobauteile vorhanden (z. B. Alarmanlagen, Auto-HiFi etc.), ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter mitzuteilen und gegebenenfalls die Funktion vorzuführen. Sind dem Anbieter keine besonderen Elektrobauteile bekannt, so wird die Fahrzeugaufbereitung auf Wunsch und auf eigene Gefahr des Auftraggebers durchgeführt.

 

4.7. Die Entfernung von Typenschildbezeichnungen kann je nach Lackzustand zu Farbunterschieden, Rückständen oder Beschädigungen des Lackes führen. Der Anbieter übernimmt dafür keine Haftung.

 

4.8. Der Anbieter gibt auf Lackversiegelung und Politur nur die durch ordnungsgemäße Verarbeitung und Anwendung durch Hersteller der Produkte ausgewiesene Garantie. Eine Garantieverlängerung ist nicht möglich. Die Garantien der verwendeten Produkte sind in Broschüren der Hersteller beim Anbieter ersichtlich.

 

4.9. Fahrzeuge, die für eine Aufbereitung bereits vor Termin (z. B. am Vorabend) zum Anbieter gebracht und durch unbekannte Dritte beschädigt werden, kann der Anbieter nicht haftbar gemacht werden. Das zur Aufbereitung vorbeigebrachte Fahrzeug wird auf frei zugängliche Parkflächen abgestellt und kann nicht vor z. B. Vandalismus, Einbruch oder Diebstahl geschützt werden. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die in der Betriebsstätte abgestellt sind.

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§5 Formalitäten und schriftliche Absicherung

 

5.1. Der Auftraggeber erklärt, dass mit Erteilung eines Auftrags per Telefon, E-Mail oder anderen elektronischen Formen der Datenübertragung (z. B. SMS, WhatsApp) eine Terminvereinbarung, Auftragserteilung oder eine Auftragsbestätigung zustande kommt und er wie in Absatz 2.1 beschrieben die Auftragserteilung und unsere AGB damit bestätigt und akzeptiert.

 

5.2. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.

 

5.3. Mit der Terminvereinbarung werden die AGB des Anbieters anerkannt.

 

5.4. Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Auftraggeber mit Fahrzeugübergabe unsere AGB.

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§6 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

 

6.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung, Zahlung mit EC-Karte mit einem Aufschlag von 1,4% auf den Endpreis oder Zahlung auf Rechnung für gewerbliche Kunden und sind nach Abschluss der Arbeit sofort zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Kreditkarten werden gegen einen Aufschlag von 3% auf den Endpreis akzeptiert.

 

6.2. Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie in unseren AGB festgehalten sind.

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§7 Preise / Pauschalpreise

 

7.1. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad des Fahrzeugs. Alle angegebenen Preise, sofern sie nicht mit dem Auftraggeber individuell abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.

 

7.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.

7.3. Extreme Verschmutzungen, wie z. B. durch Farben, Tierhaare oder Flüssigkeiten jeglicher Art, bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, können einen Aufpreis rechtfertigen. Dieser ist unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten und muss auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden.

 

7.4. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.

 

7.5. Die endgültigen Preise der erforderlichen Leistungen werden vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber besprochen und schriftlich festgelegt.

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§8 Versicherungspflicht bei Abholung und Lieferung

 

8.1. Wird das Fahrzeug durch den Anbieter beim Auftraggeber abgeholt oder zurückgebracht, so liegt die Verantwortung für die ausreichende Versicherung des Fahrzeugs während des Transports ausschließlich beim Auftraggeber. Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die während des Transports entstehen könnten, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden.

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§9 Sonstiges

 

9.1. Erfüllungsort ist Pastow.

 

9.2. Gerichtsstand ist Rostock.

 

9.3. Sollten eine oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit einer oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit.

 

9.4. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.

 

9.5. Mit Terminvereinbarung und/oder Unterschrift der Auftragsbestätigung akzeptiert der Auftraggeber unsere AGB.

9.6. Nicht eingehaltene oder wahrgenommen Termine seitens des Auftraggebers

werden mit 20% des Auftragswertes mindestens jedoch mit 25,00€ berechnet.

 

9.7. Baltic Moto Chris bietet Trockeneisstrahlen als spezielle Reinigungsdienstleistung an. Diese Methode wird schonend und ohne den Einsatz chemischer Reinigungsmittel durchgeführt. Der Auftraggeber wird im Vorfeld über die Möglichkeiten und Einschränkungen dieser Methode informiert. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für bestehende Schäden, die durch das Trockeneisstrahlen sichtbar werden oder verstärkt auftreten können.

 

-Ende der AGB-

Christian Harfmann
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